Berliner Apotheker
Vor wenigen Tagen hat das Landgericht Mosbach einer weiteren von unseren baden-württembergischen Kollegen beantragten einstweiligen Verfügung stattgegeben. Damit wird der niederländischen Tanimis B. V. verboten, durch die Bereitstellung von Räumlichkeiten und technischer Infrastruktur in Hüffenhardt DocMorris bei der Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln im Rahmen der streit-gegenständlichen Arzneimittelabgabestelle zu unterstützen. Bei der Tanimis B. V. handelt es sich um die Tochtergesellschaft von DocMorris, mit gleicher Anschrift und teilweise Geschäftsführeridentität.
Bereits am 14. Juni 2017 hatte der LAV Baden-Württemberg gegen DocMorris eine einstweilige Verfügung vor dem LG Mosbach erwirkt, worauf die Arzneimittelabgabestelle vorerst geschlossen wurde. Das LG Mosbach hatte mit Urteil vom 14. Juni 2017 klargestellt, dass der Betrieb der Arzneimittelabgabestelle keine Form des erlaubten Arzneimittelversandhandels sei.
Anlass für ein Vorgehen gegen die Tanimis B. V. war für den LAV Ba-Wü die Behauptung von DocMorris im Verhandlungstermin vom 31. Mai 2017, Mieterin der Räumlichkeiten in Hüffenhardt sowie Inhaberin des Automaten sowie des Beratungs- und Bezahlterminals sei ausschließlich die Tanimis B. V. Aus Sicht des LAV Ba-Wü und wie jetzt vom LG Mosbach bestätigt, kann ein solches Rollenspiel nicht über die Unzulässigkeit des Konzepts hinwegtäuschen. Letztendlich handelt es sich im konspirativen Betrieb der Arzneimittelabgabestelle um einen nicht genehmigten Apothekenbetrieb.


